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   OVG Sachsen, 18.05.1993 - NC 2 S 49/93   

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OVG Sachsen, 18.05.1993 - NC 2 S 49/93 (https://dejure.org/1993,18811)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.1993 - NC 2 S 49/93 (https://dejure.org/1993,18811)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - NC 2 S 49/93 (https://dejure.org/1993,18811)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen, 16.11.2001 - NC 2 C 4/01

    Zulassung zum Humanmedizinstudium

    Im Verfahren auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl im Wege der einstweiligen Anordnung steht dem Vorliegen eines Anordnungsgrundes ein erst nach dem ersten Vorlesungstag beim Verwaltungsgericht eingehender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Aufnahme des Studiums vom ersten Vorlesungstag an deshalb nicht möglich ist, weil das Verwaltungsgericht einen nach Verlesungsbeginn stattfindenden Erörterungstermin anberaumt, und wenn die Berücksichtigung von nach spätestens zum ersten Vorlesungstag eingegangenen Anträge im Erörterungstermin oder durch eine diesem nachfolgende Entscheidung nicht verzögert (Änderung der bisherigen Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 18.5.1993 - NC 2 S 49/93 -).

    Insoweit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 18.5.1993 - NC 2 S 49/93 -, v. 13.1.1997 - NC 2 S 23/94 - und v. 10.5.1999 - NC 2 S 32/98 -) auf.

    Die Nichtberücksichtigung von nach dem ersten Vorlesungstag gestellten Anträgen ist auch nicht im Interesse der Mitbewerber um einen Studienplatz, die bereits bis zum ersten Vorlesungstag einen Antrag gestellt haben, rechtlich geboten (so aber Beschl. des Senats v. 18.5.1993 - NC 2 S 49/93 - und 10.5.1999 - NC 2 S 33/98 - sowie OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.1991 - Bs III 193/91 -, NVwZ-RR 1992, 22 [24]; das OVG Hamburg hat es allerdings im Beschl. v. 5.3.1999 - 3 NC 139/98 - ausdrücklich offen gelassen, ob die vorgebrachten Einwände geeignet sind, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Anforderung der Antragstellung bis spätestens Vorlesungsbeginn zu wecken).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1998 - 2 N 1/98

    Anordnungsgrund, Zurückverweisung, Hochschulzulassung

    Soweit die Entscheidung des Senats so verstanden worden ist, daß die Anträge dem Gericht spätestens einen Tag vor dem ersten Vorlesungstag vorliegen müßten, ist in Übereinstimmung mit dem OVG Hamburg (Beschluß vom 24.06.1991 - Bs III 193/91 -, NVwZ-RR 1992, Seite 22) und dem OVG Bautzen (Beschluß vom 18.05.1993 - NC 2 S 49/93 -) klarzustellen, daß es genügt, wenn - wie hier - der Antrag am ersten Vorlesungstag beim Verwaltungsgericht eingeht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 1/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Dazu gehört es auch, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so frühzeitig gestellt wird, dass im Falle einer für den Studienbewerber positiven Gerichtsentscheidung ein sinnvolles Studium in dem fraglichen Semester noch praktisch möglich ist (vgl. Beschluss des Senats v. 10.Februar 1995 - 3 N 29/94 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.August 1985 - 10 OVG B 1788/85 u.a. - KMK-HSchR 1986, 515, 516; OVG Greifswald a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 1991 - BS 111 193/91 - NVwZ-RR 1992, 225; OVG Greifswald, Beschl. v. 19. Dezember 1998 - 2 N 1/98 - NVwZ-RR 1999, 542 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Mai 1993 - NC 2 S 49/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Dazu gehört es auch, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so frühzeitig gestellt wird, dass im Falle einer für den Studienbewerber positiven Gerichtsentscheidung ein sinnvolles Studium in dem fraglichen Semester noch praktisch möglich ist (vgl. Beschluss des Senats v. 10.Februar 1995 - 3 N 29/94 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.August 1985 - 10 OVG B 1788/85 u.a. - KMK-HSchR 1986, 515, 516; OVG Greifswald a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 1991 - BS 111 193/91 - NVwZ-RR 1992, 225; OVG Greifswald, Beschl. v. 19. Dezember 1998 - 2 N 1/98 - NVwZ-RR 1999, 542 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Mai 1993 - NC 2 S 49/93 -).
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